Gemeinde Grossaffoltern

Dorfstrasse 41

3257 Grossaffoltern

Tel. 032 389 08 80

Fax 032 389 14 55

E-Mail

Dienstleistungen

Einwohnerkontrolle/Papiere

 

Mitbringen Gebühren Bemerkungen
     

Abmeldung

bei definitivem Wegzug aus der Gemeinde

Niederlassungsbewilligung  
     

Anmeldung

Zuzug in die Gemeide mit längerer Aufenthaltsdauer als 3 Monate

Heimatschein/Heimatausweis (CH)

Pass/Ausländerausweis

(Ausländer)

Familienbüchlein (wenn vor-

handen)

AHV-Ausweis

Niederlassungsausweis wird

später mit der Post zugestellt

Gebühr: Fr. 14.-- (bei der Anmeldung zu bezahlen)

 
     

Heimatausweis (Neu)

Bei vorübergehendem Aufenthalt in unserer Gemeinde

Niederlassungsbewilligung

Ausstellung des Ausweises:

Gebühr: Fr. 14.--

wird in der Regel für 1 Jahr ausgestellt

     

Heimatausweis (Verlängerung/Umschreibung)

Bei Verlängerung des Aufenthaltes oder Wechsel des Aufenthaltsortes

von der Gemeinde Grossaf-foltern ausgestellter Heimat-ausweis

Gebühr: Fr. 8.--

 
     

Identitätskarte

1 qualitativ gutes, neues Foto (auch für Neugeborene), Niederlassungsbewilligung, alte Identitätskarte (wenn vorhanden)

Ausstellung 3 Wochen

Gebühr Kinder (bis 18 J.)

Fr. 35.--

Erwachsene Fr. 70.--

bei Antragstellung zu bezah-

len

Der/die AntragstellerIn sowie bei Kindern der/die gesetzli-

che VertreterIn hat persönlich zu erscheinen

     

Lebensbescheinigung

Nachweis für Rentenberechnung

Identitätsausweis Gebühr Fr. 14.--  
     

Pass

1 qualitativ gutes, neues Fo-

to (nach dem 01.01.07 erstellt),

Niederlassungsbewilligung,

alter Pass (wenn vorhanden),

Verlustmeldung der Polizei

(falls Pass verloren oder ge-

stohlen)

Ausstellungsdauer: 3 Wochen

Gebühr:

Kinder (bis 18 J.) Fr. 60.--

Erwachsene: Fr. 125.--

Kombi Pass/IDK:

Kinder Fr. 73.--

Erwachsene Fr. 138.--

Der/die AntragstellerIn und

bei Kindern der/die gesetzli-

che VertreterIn haben per-

sönlich zu erscheinen.

Kindereinträge und Passver-

längerungen sind nicht mehr

möglich.

 

biometrischer Pass

1 qualitativ gutes, neues Fo-

to (nach dem 01.01.07 erstellt),

Niederlassungsbewilligung,

alter Pass (wenn vorhanden),

Verlustmeldung der Polizei

(falls alter Pass verloren oder gestohlen)

Ausstellungsdauer: bis zu 30 Arbeitstage nach Vorstellung im Erfassungszentrum

Gebühr:

Kinder (bis 3 Jahre) Fr. 135.-

Kinder ab 3 Jahre und Erwachsene: Fr. 205.--

Die restliche Gebühr von Fr. 50.-- ist im Erfassungszent-rum zu bezahlen.

Der/die AntragstellerIn und

bei Kindern der/die gesetzli-

che VertreterIn haben per-

sönlich zu erscheinen.

Innerhalb von 5-30 Tagen nach Antragstellung muss zur Aufnahme der biometrischen Daten beim Erfassungszent-rum vorgesprochen werden.

     

Wohnsitzbescheinigung

Nachweis des Wohnsitzes oder der Wohnsitzdauer

Identitätsausweis Gebühr Fr. 14.--  
     

 

Ereignisse

 

Geburt/Heirat/Scheidung

Das Zivilstandsamt des Ereignisortes erstattet Meldung an unsere Einwohnerkontrolle. Ein neuer Niederlassungsschein wird automatisch zugestellt. Bei Heirat/Scheidung muss durch den/die Ein-wohnerIn ein neuer Heimatschein bestellt werden. Ein entsprechendes Bestellformular wird von uns automatisch zugesandt.

 

Todesfall

1. Stirbt jemand nicht in einem Spital, ist als erstes ein Arzt zu benachrichtigen; er stellt die Todesbescheinigung aus.
2.

Mit einem Bestattungsdiens Kontakt aufnehmen. Er ist bestens über die notwenigen Formalitäten informiert und wird Ihnen weiterhelfen. In unserer Gemeinde sind hauptsächlich folgende Bestattungsunternehmungen tätig:

- Blaser Erhard, Vorimholz               Tel. 032 389 11 51

- von Aesch Fritz, Lyss                     Tel. 032 384 10 56

3.

Mit der Niederlassungsbewilligung und Familienbüchlein der/des Verstorbenen sowie der Todesbescheinigung des Arztes beim Zivilstandsamt des Todesortes vorsprechen.

Zuständig für das Amt Aarberg: Zivilstandsamt Aarberg, Tel. 032 391 71 41

Öffnungszeiten Mo - Fr. 08.00 - 11.30, 14.00 - 16.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich bis 18.00 Uhr, Dienstag- und Freitagnachmittag geschlossen.

4.

Entscheid, welche Bestattungsart in Frage kommt: Sargbestattung oder Kremation mit Urnenbeisetzung.

5.

Bei einer Urnenbestattung muss eine der folgenden Bestattungsmöglichkeiten ausgewählt werden:

  • neues Urnengrab;
  • Beisetzung auf bestehendes Grab (in der Regel noch 15 Jahre nach Graberstellung möglich;
  • Beisetzung auf Gemeinschaftsgrab.
6. Liegt ein Testament vor? Wenn ja, unverzüglich der Gemeindeverwaltung abgeben.
7.

Bestattungstermin mit dem Pfarramt vereinbaren (032 389 14 24), Friedhofgärtner orientieren (Gärtnerei von Dach, Tel. 032 389 15 38).

8. Meldung des Todesfalls bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 032 389 08 80). Informieren Sie uns über Datum, Zeit und Art der Bestattung.
9. Werden Leidzirkulare verschickt? Wird eine Todesanzeige aufgegeben? (Amtsanzeiger Aarberg: Schwab Druck Lyss, Tel. 032 387 00 30)
   

Diverses

 

Mitbringen Gebühren Bemerkungen
     

Arbeitslosenversicherung

bei ausgesprochener Kündigung, spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit

Identitätsausweis/

AHV-Ausweis

nur Ausfüllen der Anmeldung und Aushändigen der Unter-

lagen. Für Vermittlung und

Beratung ist das RAV Lyss zu-ständig.

     

Hundetaxe

In der Regel sind die Hundemarken ab anfang Juli erhältlich. Die Hundetaxe muss bis Ende August bezahlt werden.

Kursbestätigung (wenn vor-

handen)

  • Fr. 50.-- pro Hund
  • Ersatzmarken nach Verlust: gratis
  • Ersatzmarken, welche bereits beim Kauf der Hundemarke verlangt werden: Fr. 5.--

Für Hunde, die nach dem 1. Mai des laufenden Jahres geworfen wurden, wird die Hundemarke gratis abgege-

ben.

Für das Abslovieren folgender Kurse wird eine Rückerstat-tung gewährt (während max. drei Jahren):

- Welpenspielgruppe

- Hunde-Erziehungskurs

- Familien-Begleithund