Gemeinde Grossaffoltern
Dorfstrasse 41
3257 Grossaffoltern
Tel. 032 389 08 80
Fax 032 389 14 55
verwaltung(at)grossaffoltern.ch
| Mitbringen | Gebühren | Bemerkungen |
Bei definitivem Wegzug aus der Gemeinde
| Niederlassungsbewilligung | ||
Zuzug in die Gemeide mit längerer Aufenthaltsdauer als 3 Monate
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Heimatschein/Heimatausweis (CH) Pass/Ausländerausweis (Ausländer) Familienbüchlein (wenn vor- handen) AHV-Ausweis Nachweis Krankenversicherung |
Niederlassungsausweis wird später mit der Post zugestellt Gebühr: Fr. 14.-- (bei der Anmeldung zu bezahlen) |
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Bei vorübergehendem Aufenthalt in unserer Gemeinde
| Niederlassungsbewilligung |
Ausstellung des Ausweises: Gebühr: Fr. 14.-- |
wird in der Regel für 1 Jahr ausgestellt |
Bei Verlängerung des Aufenthaltes oder Wechsel des Aufenthaltsortes
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von der Gemeinde Grossaf-foltern ausgestellter Heimat-ausweis
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Gebühr: Fr. 8.-- |
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Nachweis des Wohnsitzes oder der Wohnsitzdauer
| Identitätsausweis | Gebühr Fr. 14.-- | |
Das Zivilstandsamt des Ereignisortes erstattet Meldung an unsere Einwohnerkontrolle. Ein neuer Niederlassungsschein wird automatisch zugestellt. Bei Heirat/Scheidung muss durch den/die Ein-wohnerIn ein neuer Heimatschein bestellt werden. Ein entsprechendes Bestellformular wird von uns automatisch zugesandt.
| 1. | Stirbt jemand nicht in einem Spital, ist als erstes ein Arzt zu benachrichtigen; er stellt die Todesbescheinigung aus. |
| 2. |
Mit einem Bestattungsdiens Kontakt aufnehmen. Er ist bestens über die notwenigen Formalitäten informiert und wird Ihnen weiterhelfen. In unserer Gemeinde sind hauptsächlich folgende Bestattungsunternehmungen tätig: - Blaser Erhard, Vorimholz Tel. 032 389 11 51 - von Aesch Fritz, Lyss Tel. 032 384 10 56 |
| 3. |
Mit der Niederlassungsbewilligung und Familienbüchlein der/des Verstorbenen sowie der Todesbescheinigung des Arztes beim Zivilstandsamt des Todesortes vorsprechen. Zuständig für das Amt Aarberg: Zivilstandkreis Seeland, Seevorstadt 105, 2502 Biel, Tel. 031 635 43 70, Fax 031 635 43 89, Mail: za.seeland@pom.be.ch |
| 4. |
Entscheid, welche Bestattungsart in Frage kommt: Sargbestattung oder Kremation mit Urnenbeisetzung. |
| 5. |
Bei einer Urnenbestattung muss eine der folgenden Bestattungsmöglichkeiten ausgewählt werden:
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| 6. | Liegt ein Testament vor? Wenn ja, unverzüglich der Gemeindeverwaltung abgeben. |
| 7. |
Bestattungstermin mit dem Pfarramt vereinbaren (032 389 14 24), Friedhofgärtner orientieren (Gärtnerei von Dach, Tel. 032 389 15 38). |
| 8. | Meldung des Todesfalls bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 032 389 08 80). Informieren Sie uns über Datum, Zeit und Art der Bestattung. |
| 9. | Werden Leidzirkulare verschickt? Wird eine Todesanzeige aufgegeben? (Amtsanzeiger Aarberg: Schwab Druck Lyss, Tel. 032 387 00 30) |
| Mitbringen | Gebühren | Bemerkungen |
bei ausgesprochener Kündigung, spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit
| Identitätsausweis/ AHV-Ausweis |
nur Ausfüllen der Anmeldung und Aushändigen der Unter- lagen. Für Vermittlung und Beratung ist das RAV Lyss zu-ständig. | |
In der Regel sind die Hundemarken ab anfang Juli erhältlich. Die Hundetaxe muss bis Ende August bezahlt werden.
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Für Hunde, die nach dem 1. Mai des laufenden jahres geworfen wurden, wird die Hundemarke gratis abgegeben. | |