Einwohnerkontrolle/Papiere
| Mitbringen | Gebühren | Bemerkungen |
Abmeldung
Bei definitivem Wegzug aus der Gemeinde
| Niederlassungsbewilligung | ||
Anmeldung
Zuzug in die Gemeide mit längerer Aufenthaltsdauer als 3 Monate
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Heimatschein/Heimatausweis (CH) Pass/Ausländerausweis (Ausländer) Familienbüchlein (wenn vor- handen) AHV-Ausweis Nachweis Krankenversiche-rung |
Niederlassungsausweis wird später mit der Post zugestellt Gebühr: Fr. 14.-- (bei der Anmeldung zu bezahlen) |
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Heimatausweis (Neu)
Bei vorübergehendem Aufenthalt in unserer Gemeinde
| Niederlassungsbewilligung |
Ausstellung des Ausweises: Gebühr: Fr. 14.-- |
wird in der Regel für 1 Jahr ausgestellt |
Heimatausweis (Verlängerung/Umschreibung)
Bei Verlängerung des Aufenthaltes oder Wechsel des Aufenthaltsortes
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von der Gemeinde Grossaf-foltern ausgestellter Heimat-ausweis
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Gebühr: Fr. 8.-- |
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Wohnsitzbescheinigung
Nachweis des Wohnsitzes oder der Wohnsitzdauer
| Identitätsausweis | Gebühr Fr. 14.-- | |
Ereignisse
Geburt/Heirat/Scheidung
Das Zivilstandsamt des Ereignisortes erstattet Meldung an unsere Einwohnerkontrolle. Ein neuer Niederlassungsschein wird automatisch zugestellt. Bei Heirat/Scheidung muss durch den/die Ein-wohnerIn ein neuer Heimatschein bestellt werden. Ein entsprechendes Bestellformular wird von uns automatisch zugesandt.
Todesfall
| 1. | Stirbt jemand nicht in einem Spital, ist als erstes ein Arzt zu benachrichtigen; er stellt die Todesbescheinigung aus. |
| 2. |
Mit einem Bestattungsdiens Kontakt aufnehmen. Er ist bestens über die notwenigen Formalitäten informiert und wird Ihnen weiterhelfen. In unserer Gemeinde sind hauptsächlich folgende Bestattungsunternehmungen tätig: - Blaser Erhard, Vorimholz Tel. 032 389 11 51 - von Aesch Fritz, Lyss Tel. 032 384 10 56 |
| 3. |
Mit der Niederlassungsbewilligung und Familienbüchlein der/des Verstorbenen sowie der Todesbescheinigung des Arztes beim Zivilstandsamt des Todesortes vorsprechen. Zuständig für das Amt Aarberg: Zivilstandsamt Aarberg, Tel. 032 391 71 41 Öffnungszeiten Mo - Fr. 08.00 - 11.30, 14.00 - 16.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich bis 18.00 Uhr, Dienstag- und Freitagnachmittag geschlossen. |
| 4. |
Entscheid, welche Bestattungsart in Frage kommt: Sargbestattung oder Kremation mit Urnenbeisetzung. |
| 5. |
Bei einer Urnenbestattung muss eine der folgenden Bestattungsmöglichkeiten ausgewählt werden:
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| 6. | Liegt ein Testament vor? Wenn ja, unverzüglich der Gemeindeverwaltung abgeben. |
| 7. |
Bestattungstermin mit dem Pfarramt vereinbaren (032 389 14 24), Friedhofgärtner orientieren (Gärtnerei von Dach, Tel. 032 389 15 38). |
| 8. | Meldung des Todesfalls bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 032 389 08 80). Informieren Sie uns über Datum, Zeit und Art der Bestattung. |
| 9. | Werden Leidzirkulare verschickt? Wird eine Todesanzeige aufgegeben? (Amtsanzeiger Aarberg: Schwab Druck Lyss, Tel. 032 387 00 30) |
Diverses
| Mitbringen | Gebühren | Bemerkungen |
Arbeitslosenversicherung
bei ausgesprochener Kündigung, spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit
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Identitätsausweis/ AHV-Ausweis |
nur Ausfüllen der Anmeldung und Aushändigen der Unter- lagen. Für Vermittlung und Beratung ist das RAV Lyss zu-ständig. | |
Hundetaxe
In der Regel sind die Hundemarken ab anfang Juli erhältlich. Die Hundetaxe muss bis Ende August bezahlt werden.
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Für Hunde, die nach dem 1. Mai des laufenden Jahres geworfen wurden, wird die Hundemarke gratis abgege- ben.
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