Tagesfamilien / Tageseltern
16.09.2026
Meldepflicht
Wenn Sie Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in Ihrem Haushalt betreuen, gelten Sie als Betreuungspersonen in Tagesfamilien und sind meldepflichtig.
Das bedeutet, dass alle Tagesfamilien, die sich keiner Tagesfamilienorganisation anschliessen möchten, sich mindestens einen Monat im Voraus beim Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern anmelden müssen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
