• Slider-Bild
  • Slider-Bild
  • Slider-Bild
  • Slider-Bild
  • Slider-Bild
  • Slider-Bild
  • Slider-Bild
  • Slider-Bild
  • Slider-Bild

Gemeinde Grossaffoltern
Dorfstrasse 41
3257 Grossaffoltern

Tel. 032 389 08 80
Fax 032 389 14 55
verwaltung(at)grossaffoltern.ch


Öffnungszeiten:
Mo - Fr   07.30 - 12.00
Mo - Do  13.30 - 17.30
Fr            13.30 - 17.00

 

Kindergarten

  • Kindergarten
  • Schulsekretariat
  • Der Kanton Bern und seine Gemeinden sind gemeinsam für das Kindergarten- und Volksschulwesen zuständig. Die Gemeinden sorgen dafür, dass jedes Kind mindestens ein Jahr den Kindergarten und während 9 Jahren die obligatorische Volksschule besuchen kann.

    Jeweils im August werden diejenigen Kinder schulpflichtig und treten in die 1. Klasse ein, welche vor dem 1. Mai des gleichen Jahres das sechste Altersjahr zurückgelegt haben. Die Volksschule dauert 6 Jahre in der Primarstufe sowie 3 Jahre in der Sekundarstufe I.

    Jedes Kind darf vor dem Schuleintritt darf dem Schuleintritt während zwei Jahren den Kindergarten besuchen.

    Ab 2013 erfolgt im Zusammenhang mit HarmoS die Einführung des zweijährigen, obligatorischen Kindergartens.
    Gleichzeitig wird der Stichtag des Geburtsdatums für den Kindergarteneintritt vom 30. April auf den 31. Juli verschoben: ab 1. August 2013 auf den 31. Mai, ab 1. August 2014 auf den 30. Juni und ab 1. August 2015 auf den 31. Juli.

    Weitere Informationen siehe Rubrik Schule.