Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Diese kann persönlich am Schalter vorgenommen oder online gemeldet werden.
Mitzubringen ist:
Militärpflichtige melden den Wegzug zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
Zivilschutzpflichtige melden den Wegzug zudem beim GöS Gemeindeverband öffentliche Sicherheit Region Aarberg
Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist spätestens am Tage des Wegzugs zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.
Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort in das Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Fremdenkontrolle Grossaffoltern abmelden.
Mitzubringen sind: