Gemäss Art. 4 des Reglementes über die Benützung der Schulanlagen und anderen öffentlichen Gebäuden der Einwohnergemeinde Grossaffoltern können die Anlagen währen maximal 8 Wochen innerhalb der Schulferien geschlossen werden.
Gemäss Art. 4 des Reglementes über die Benützung der Schulanlagen und anderen öffentlichen Gebäuden der Einwohnergemeinde Grossaffoltern können die Anlagen währen maximal 8 Wochen innerhalb der Schulferien geschlossen werden.