Seit 01.01.2021 gilt für die Durchführung einer Tombola eine Meldepflicht.
Zuständig ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
Seit 01.01.2021 gilt für die Durchführung einer Tombola eine Meldepflicht.
Zuständig ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.