Feuerverbot / grosse Waldbrandgefahr
03.07.2026
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m)
In den Verwaltungskreisen Seeland, Biel/Bienne, Berner Jura, Bern-Mittelland, Emmental und Oberaargau gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt. Das Feuerverbot gilt somit auch für Grossaffoltern.
Mehrere Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.
Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.
