Stirbt eine Person mit letztem zivilrechtlichem Wohnsitz in Grossaffoltern erstellt die Siegelungsbeauftragte der Gemeinde Grossaffoltern innert einigen Tagen ein Siegelungsprotokoll. Eine tatsächliche Siegelung erfolgt nur in speziellen Situationen.
Diese Massnahme ist vom kantonalen Recht vorgeschrieben (Art. 11ff. des Dekretes über die Aufnahme des Inventars) und ist Teil der Erbschaftssicherungsmassnahmen. Das Siegelungsprotokoll muss Angaben über die Aktiven und Passiven der verstorbenen Person und deren überlebenden Ehegatten enthalten.
Die bei der Errichtung des Siegelungsprotokolles anwesenden Personen sind verpflichtet, der Siegelungsbeauftragten wahrheitsgetreue und vollständige Auskünfte zu geben.
Für die Errichtung des Siegelungsprotokolles wird die Siegelungsbeauftragte mit der Familie und/oder nahen Verwandten Kontakt aufnehmen. Nachfolgende Dokumente und Informationen sind für die Erstellung des Siegelungsprotokolles notwendig: