Gemeinde Grossaffoltern

Informationen A bis Z

Das Absenzenwesen der Volksschule ist in der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen DVAD von der Erziehungsdirektion geregelt. Diese Regelung gilt seit Sommer 2013 auch für den Kindergarten. Nachfolgend die wichtigsten Informationen:
Bitte melden Sie Ihr Kind bei der Lehrperson ab, wenn es krank ist. Auch die Lehrperson wird Sie benachrichtigen, wenn Ihr Kind ohne Absenzmeldung fernbleibt. Auf diese Weise haben Sie Gewissheit, dass Ihr Kind im Schulhaus angekommen ist.
Sie haben für Ihr Kind das Anrecht auf bis zu fünf freie Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann Ihr Kind ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Die fünf Halbtage können einzeln oder zusammenhängend ohne Gesuchstellung gewählt werden. Informieren Sie die Klassenlehrperson spätestens am Vortag über den Bezug eines Habtages. Wir bitten Sie, während Spezialanlässen keine Halbtage zu beziehen. Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht gestattet.
Das Formular zum Bezug unterrichtsfreier Halbtage finden Sie unter Downloads.
Gesuche für Dispensationen sind schriftlich begründet bis spätestens 4 Wochen vor der betreffenden Absenz an die Schulleitung zu richten.
Im Weiteren gelten die Richtlinien der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen an der Volksschule

Die Kinder und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf werden grundsätzlich in den Regelklassen des Kindergartens und der Volksschule unterrichtet. Die Gemeinden Grossaffoltern, Rapperswil, Schüpfen und Wengi sind im Zusammenschluss BMV Seeland Südost organisiert, um gemeinsam ein gutes Angebot zu entwickeln.
Massnahmen zur besonderen Förderung dienen der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf. Zu diesen gehören Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und Spracherwerbsstörungen (Beeinträchtigungen der verschiedenen Entwicklungsbereiche, der Leistungs- und Sozialkompetenz sowie Schwierigkeiten, die durch eine fremde Erstsprache bedingt sind), solche mit ausserordentlicher intellektueller Begabung wie auch solche mit einer Behinderung.
Der Unterricht der Speziallehrkräfte (Heilpädagoginnen, Rhythmiklehrerinnen) ist so organisiert, dass die Schülerinnen und Schüler oft direkt in den Klassen gefördert werden (integrative Förderung).
Dies bedingt eine gute Zusammenarbeit zwischen Speziallehrkräften und Regellehrkräften. In Ausnahmefällen werden die Schülerinnen und Schüler auch einzeln oder in Kleingruppen unterrichtet. Von der Anwesenheit der Speziallehrkräfte in den Schulzimmern können alle Kinder profitieren.
Logopädie und Psychomotorik sind therapeutische Angebote, die in der Regel einzeln oder in Kleingruppen unterrichtet werden.
In der Psychomotorik werden Klassenprojekte zu Graphomotorik und Bewegung, in der Logopädie zu phonologischer Bewusstheit angeboten.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Schule und Integration“ unter Downloads.

Speziallehrkräfte

Schulleiter MR SSO
Abt Michael

Logopädie
Dübi Linda

Integrative Förderung siehe Schul- und Klassenorganisation

Rhythmik
Gürtler Veronika

Psychomotorik
Gnehm Nicole

Hochbegabtenförderung
Müller Monika
Tschan Sandrine

In erster Linie dient die Beurteilung der Förderung und soll vom Kind als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden.
In jedem Schuljahr lädt die Klassenlehrperson die Eltern zu einem Gespräch ein (Standortgespräch). Im Gespräch wird über die schulischen Leistungen und den Lern- und Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers gesprochen. Auf Wunsch der Eltern oder der Schule können zusätzliche Gespräche stattfinden.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten Ende des 2. sowie Ende des 4. bis 9. Schuljahrs einen schriftlichen Beurteilungsbericht. Darin werden die Leistungen in den verschiedenen Fächern beurteilt. Ab dem 4. Schuljahr werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Beurteilungsbericht mit Noten beurteilt.

Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern

Homepage

Elternmitarbeit
Die Verantwortung zur Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern. Lehrerinnen und Lehrer übernehmen die Aufgabe der schulischen Bildung. Aus dieser gemeinsamen Verantwortung zur Entwicklung unserer Kinder ergeben sich der Wille und die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule.

Leitsatz
Der Elternrat ist eine Vertretung der Eltern von Schülerinnen und Schülern der Volksschule Grossaffoltern. Er fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Schülerinnen, Schülern, Eltern, Lehrerschaft und Schulbehörde und vertritt die Anliegen der Eltern. Rund um die Schule werden verschiedene Aktivitäten organisiert.

Aktivitäten und Kontakt
Mehr über die Aktivitäten erfahren Sie über
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www.elternrat-grossaffoltern.ch

Elternrat

Die Fachstellen unterstützen die Arbeit in der Schule und stehen bei Bedarf auch den Eltern zur Verfügung.

Regionales Schulinspektorat Seeland, Kreis 14
Schulinspektorin Karin Flückiger-Wenker
Zentralstrasse 32a, Postfach, 2501 Biel

Erziehungsberatung Biel
Bahnhofstrasse 50, 2502 Biel

Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung
Mühleplatz 8, 3250 Lyss
Telefonzeiten:
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr
Mi.   14.00 - 18.30 Uhr
Fr.    09.00 - 13.00 Uhr

Die Fundgegenstände werden gesammelt. Vermisst Ihr Kind etwas, kann es sich an die Lehrpersonen oder an die Schulhauswarte wenden.
Vor den Sommerferien werden die Gegenstände beim Haupteingang zusammengetragen. Was nicht mitgenommen wird, wird einer gemeinnützigen Organisation zugeführt.

Die Kommunikation zwischen Schule und Eltern richtet sich nach folgendem Grundsatz: Für kurzfristige Abmeldungen/ Krankmeldungen steht grundsätzlich das Schulhaustelefon oder das Kontaktheft zur Verfügung. Das Telefon ist in der Regel eine halbe Stunde vor und nach dem Unterricht (am Nachmittag) besetzt. Während dem Unterricht ist der Telefonbeantworter eingeschaltet.
Die Klassenlehrerin Ihres Kindes informiert Sie am Elternabend über weitere Formen der Kommunikation.
Jede Klassenlehrperson informiert Sie jeweils zu Beginn des Quartals über wichtige Termine, Ausflüge, Projekte.
Die Schulleitung informiert Sie zu Semesterbeginn über Wichtiges zur Gesamtorganisation der Schule Grossaffoltern.

Falls ein Kind von Kopfläusen befallen ist, sind die Eltern für die Durchführung der Behandlungsmassnahmen verantwortlich. Zusätzlich muss der Befall umgehend der Klassenlehrperson gemeldet werden, damit die Eltern der übrigen Kinder informiert werden können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Parasitenfachfrauen oder an die Schulleitung.
Parasitenfachfrauen: 

Gerber Cornelia
Position: Parasitenfachfrau (nur für Untersuchung auf Kopfläuse bei Kindern)
3257 Grossaffoltern
und 
Marti Claudia
Position: Parasitenfachfrau (nur für Untersuchung auf Kopfläuse bei Kindern)
3257 Grossaffoltern
Telefon: 032 389 11 31

Seit dem Schuljahr 2018/19 unterrichten wir nach dem Lehrplan 21. Bei Fragen zum Lehrplan 21 wenden Sie sich an die Klassenlehrperson oder an die Schulleitung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern.

Das Leitbild der Schule Grossaffoltern finden Sie unter der Rubrik Downloads.

Die Lektionentafel legt die wöchentliche Unterrichtszeit fest. Sie bietet Gestaltungsfreiraum zum Beispiel für fachbereichsübergreifenden Unterricht. Der Stundenplan Ihres Kindes ist vor allem mit «Unterricht» gekennzeichnet, spezielle Fächer wie Sport, TTG oder Sprachen sind fixiert.

Lektionentafel1./2. Kl.3./4. Kl.5./6. Kl.
Deutsch655
Französisch
32
Englisch

2
Mathematik555
Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)666
Gestalten (BG/TTG)345
Musik222
Bewegung und Sport333
Medien und Informatik

1
Total Lektionen obligatorischer Unterricht252831

Im Kindergarten wird der Unterricht nicht in Fächer aufgeteilt. Das wöchentliche Unterrichtspensum beträgt 22 - 25 Lektionen im Vollpensum.

Der schulärztliche Dienst wird vom Kanton verpflichtet, die gesundheitlichen Verhältnisse an unserer Schule zu überwachen und die notwendigen Massnahmen zu treffen.
Schularzt: Dr. G. Pfander, Medizentrum Schüpfen, 031 879 50 00
Der Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler wird durch periodisch durchzuführende schulärztliche Untersuchungen (Kindergarten und 4. Schuljahr) überprüft. Die Untersuchung kann auch beim privaten Arzt durchgeführt werden (Verrechnung über die Krankenkasse).
Sie werden rechtzeitig vom Schulsekretariat darüber informiert.

Die Schule ist grundsätzlich kostenlos. Für Schulreisen, Ausflüge, Theater- und Kinobesuche und für grössere Werkarbeiten können Elternbeiträge eingezogen werden. Auch an den Kosten für Landschulwochen beteiligen sich die Eltern.

Gürber Laura

Laura Gürber

Schulsozialarbeiterin
Natel 079 347 17 94
Hauptnummer 032 387 85 55
Mail lrgrbrlyssch


Die Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung bietet in der Gemeinde Grossaffoltern Schulsozialarbeit an. Neben dem bestehenden Angebot der Fachstelle, wird Laura Gürber regelmässig im Schulhaus präsent sein. Sie steht Ihnen und Ihrem Kind als Ansprechperson für Konflikte, Sorgen, Informationen und andere Fragen zur Verfügung.

Sprechstunden
Wochenweise abwechselnd in Vorimholz/Grossaffoltern und Ammerzwil/Suberg
Anwesenheit jeweils Dienstagmorgen

Die Anwesenheitszeiten und -orte finden Sie hier.

Das Angebot der Schulsozialarbeit

  • Klassenklima-Workshops in Schulklassen
  • Kriseninterventionen mit Gruppen
  • Einzelgespräche mit Schülerinnen und Schülern im Schulhaus oder in den Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendfachstelle in Lyss
  • Unterstützung von Schulleitung und Lehrpersonen bei schwierigen Situationen im Schulbereich
  • Sprechstunden im Schulhaus
  • Einzel- oder Familiengespräche mit Erziehungsberechtigten oder ganzen Familien
  • Informationen rund um Themen wie Mobbing, Sexualität, Freundschaft, Handys und Medien, Zusammenleben, Konflikte und Ähnliches

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung unter kjfs-lyss.ch

Der Schul- und Kindergartenweg ist ein gesundes und lehrreiches Erlebnis. Kinder lernen dabei die Gefahren des Strassenverkehrs kennen und sich das korrekte Verkehrsverhalten anzueignen. Deshalb empfehlen wir nach Möglichkeit den Schulweg zu Fuss zu bewältigen.
Die Verantwortung für den Schulweg der Schülerinnen und Schüler liegt bei den Eltern. Sensibilisieren Sie Ihre Kinder und achten Sie darauf, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg reflektierende Hilfsmittel (Leuchtweste, Leuchtgurt) tragen.
Die Benützung von Velos, Scootern und Rollschuhen durch die Schulkinder liegt grundsätzlich im Ermessen der Eltern. Zu beachten sind hier die Streckenverhältnisse, der Ausbildungsgrad und das Alter des Kindes. Wir empfehlen einen Velohelm zu tragen sowie die ausgeschilderten Schulwege zu benutzen.
Bitte überprüfen Sie regelmässig die Verkehrstüchtigkeit der Velos.

Auf Veloausflügen unter Aufsicht einer Lehrperson ist das Tragen eines Helms und einer Leuchtweste obligatorisch. Schülerinnen und Schüler ohne Helm/Leuchtweste werden nicht auf Veloausflüge mitgenommen – sie müssen den ordentlichen Unterricht in einer anderen Klasse besuchen.

Die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens sowie der 1. und 2. Klasse werden mit dem Schulbus transportiert, sofern sie weiter als 1,5 km (Luftlinie) von ihrem Schulstandort entfernt wohnen.
Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klasse, die weiter als 1,5 km (Luftlinie) von ihrem Schulstandort entfernt wohnen, können auf freiwilliger Basis den Schulbus benutzen.
Die Einzelheiten sind im Schulreglement bzw. in der Schulverordnung geregelt (siehe Downloads).
Auskünfte erteilt das Schulsekretariat, Casanova Martina

Karte empfohlener Schulwege

Die Schul- und Kindergartenkinder werden durch Frau Brigitte Wanner (wohnhaft in Rapperswil, Tel. 031 951 95 10) zur richtigen Zahnpflege angeleitet.

Die Zähne müssen jedes Jahr durch einen Zahnarzt kontrolliert werden.

Die Organisation der Schulzahnpflege ist in Art. 21 der Schulverordnung geregelt:

  1. Die Wahl des Zahnarztes ist frei.
  2. Die Eltern melden ihr Kind im ersten Schulhalbjahr selbständig bei ihrem Zahnarzt an. Nach abgeschlossener Behandlung sind die Zahnkarten der Klassenlehrperson bis Ende April abzugeben.
  3. Die Gemeinde Grossaffoltern übernimmt im Rahmen der Schulzahnpflege die Untersuchungskosten für alle Schulkinder, die in der Gemeinde Grossaffoltern Wohnsitz haben. (Für die Rückerstattung benötigt die Gemeindeverwaltung eine Kopie der Rechnung sowie eine Kopie des Zahlungsbeleges.) Bei Untersuchungen, die nicht nach dem Schulzahnpflegetarif abgerechnet werden, gehen die Mehrkosten voll zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
  4. Die Gemeinde gewährt auf Gesuch hin, für Kinder aus Familien welche aus sozial-materiellen Gründen auf zusätzliche Beiträge angewiesen sind, die Behandlungskosten bis zum vollen Betrag.
  5. Für regelmässige vorbeugende Massnahmen in der Schule wählt der Gemeinderat eine Fachperson, welche einen stufengerechten Zahnpflegeunterricht (inkl. Durchführung der Stufengerechten Zahnreinigung) an den Klassen durchführt.
  6. Die Aufsicht der Schulzahnpflege obliegt der Schulleitung.
    Allfällige Behandlungskostenbeiträge bei bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sind in Art. 22 der Schulverordnung geregelt. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf das Schulsekretariat.

Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern hat die Schulen beauftragt, mit allen Schülerinnen und Schülern bis spätestens Ende der 4. Klasse einen Wasser-Sicherheits-Check (WSC) durchzuführen.

WSC
Die Kinder sollen so früh wie möglich minimale Selbstrettungskompetenzen erlernen (schwimmen allein genügt nicht). Dazu dient der Wasser-Sicherheits-Check. Er setzt sich aus 3 Übungen zusammen, die nacheinander ohne Pause zu absolvieren sind:

• ins Wasser purzeln
• sich 1 Minute an Ort über Wasser halten
• 50 Meter schwimmen

Der Schwimmunterricht von ca. 4 Doppellektionen ist für die Schülerinnen und Schüler der 3./4. Klassen vorgesehen und findet im Sportunterricht statt. Die Sportlehrperson wird im Unterricht durch eine zusätzliche Schwimmlehrperson unterstützt.
Vor den Sommerferien wird für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen der WSC durchgeführt.
Bei Bestehen des Tests wird der offizielle Ausweis WSC abgegeben. Besteht Ihr Kind den WSC nicht, werden Sie entsprechend informiert.
Bitte unterstützen Sie Ihr Kind mit regelmässigen Schwimmbadbesuchen oder Schwimmkursen, damit es sich im Wasser sicher fühlt.

Unfälle, die während der Schulzeit geschehen, sind durch die Erziehungsberechtigten der privaten Versicherung der Schülerinnen und Schüler zu melden.

Unterrichtsbesuche von Eltern sind erwünscht.
Melden Sie den Besuch möglichst früh, jedoch bis spätestens am Vortag der betreffenden Lehrperson. Während eines Unterrichtsbesuches bleibt keine Zeit für Elterngespräche. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Lehrperson, wenn Sie ein Gespräch wünschen.

Die Unterrichtszeiten in den Schulhäusern richten sich nach dem Busfahrplan.

Ammerzwil08.10 - 11.40 Uhr13.30 - 15.00 Uhr
Grossaffoltern08.20 - 11.50 Uhr13.40 - 15.10 Uhr
Suberg08.20 - 11.50 Uhr13.30 - 15.00 Uhr
Vorimholz08.20 - 11.50 Uhr13.40 - 15.10 Uhr

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