Gemeinde Grossaffoltern

Kirchengeschichte

Eine erste kleine Kirche mit viereckigem Chor stammt wahrscheinlich aus der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts. Eine zweite Kirche mit gleichem Chor, aber erweitertem Schiff aus dem 13. Jahrhundert. Beim Erstellen des Fundaments werden auch Reste einer Rundmauer entdeckt, was auch die Fundamente einer noch früheren Kirche sein könnten.

1513 erfolgt der Ausbau auf die heutige Grösse.

1524 werden die schönen Glasfenster eingesetzt.

Nun kommt die Reformation (Luther) in unser Gebiet: Wegen Bauernunruhen und Problemen mit den Täufern führt die Berner Regierung per Mandat vom 21.5.1526 alle katholischen Bräuche wieder ein. Bildersturm: 1528 rettet der Leutpriester Alexander Pur die schönen alten Glasfenster in unserer Kirche. Er wird später unser reformierter Pfarrer und schafft damit das Kunststück, für beide Glaubensrichtungen tätig gewesen zu sein.

Die schöne barocke Sandsteinkanzel wird im Jahr 1692 vom hiesigen Steinhauer Zinsmeister geschaffen.

Ammerzwil und Weingarten wechseln am 11.12.1728 auf eigenen Wunsch von der Kirchgemeinde Lyss zu Grossaffoltern.

1766/67 erfolgt eine umfassende Renovation der Empore und der Malereien im Chor.

Chronist und strenger Sittenwächter Pfarrer Vinzenz Haller der viel über unsere Gemeinde geschrieben hat, waltet als Pfarrer unserer Gemeinde von 1775 bis 1794.

1791 wird die erste Orgel eingebaut. Sie stammt vom bekannten Schaffhauser Orgelbauer Heinrich Speissegger und wird von Schaffhausen auf dem Wasserweg nach Büren gebracht. Mündlich wird überliefert, dass die neuen Orgelpfeifen bei Brugg ins Wasser gefallen seien. Die Orgel dient 100 Jahre und wird 1891 ersetzt. Die Nachfolgerin bleibt bis 1963 in Betrieb, bringt aber viele Probleme: immer wieder ist sie kaputt und der Holzwurm macht ihr auch zu schaffen. Die dritte und heutige Orgel wird nun eingebaut und am 13. Juni 1964 eingeweiht.

1798, nach dem Einmarsch der Franzosen ändert sich die kirchliche Ordnung: 1832 werden die Chorgerichte aufgehoben und die Aufgaben vom Sittengericht übernommen.

Ab 1818 verfügt unsere Kirche über drei Glocken. 1894 wird das neue Geläut eingebaut. Das Geld ist knapp und die Familie Marti aus Kosthofen spendet die grosse Glocke und muss dafür bis ans Lebensende keine Kirchensteuern mehr bezahlen.

Im Jahr 1840 beschliessen der baufreundliche Pfarrer Friedrich König und der Kirchenrat den Umbau des Turms. Das Chäsbissendach, das auf alten Stichen noch zu sehen ist, wird entfernt, die Mauern erhöht und ein überproportionierter Helm aufgesetzt. (Spöttereien, die Schafe hätten die Zahlen an den Zeittafeln abgeleckt.)

1860 und 1862 werden weitere ungeschickte Eingriffe vorgenommen. Der Chor wird abgesenkt, sämtliche Schriften zugedeckt und die schönen Sandsteinplatten asphaltiert (Grabplatte von Pfarrer Weiss, verstorben 1689, Platte geschaffen von Steinhauer Zinsmeister)

Mit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 werden Kirche und Staat definitiv getrennt.

1963 erhält der Chor durch die Renovation wieder sein ursprüngliches Aussehen als Stätte des Chorgerichts. Die Grabplatten werden wieder sichtbar gemacht und der vordere Seiteneingang wird zugemauert. Die Empore wird ersetzt und eine neue Orgel eingebaut. Hinter der Kanzel wird die kleine Pforte freigelegt, die wohl früher zum alten Pfarrhaus führte.

Ab der Reformation wirkten bei uns 34 Pfarrer, wovon Frau Lindt die erste Frau Pfarrer ist. Hier einige der auffälligsten "Diener der Zeit"

1550 - 1564 Ludwig Witz: starb an der Pest; wir hatten also dieses Übel auch in unserer Gemeinde.

1571 - 1583 Hans Wannemacher: Hier die auffällige Bemerkung "wenn er kommt, sollen ihm die Wirtshäuser verboten werden.

1662 - 1681 Jakob Neuhaus: Unter ihm wird 1675 das Pfarrhaus neu erbaut. (heutiges Gebäude)

1702 - 1719 Pfarrer Güder: er fiel von der Kanzel und verstarb an den Folgen des Sturzes.


Zum Chorgericht:

Früher war der örtliche Pfarrer, in schlimmen Fällen das bischöfliche Gericht für weltliche Verfehlungen zuständig, nach der Reformation das Chorgericht.

Ausser dem Pfarrer und dem Landvogt, der aber nicht immer dabei war, gehörten ihm der Statthalter, den es in jeder Gemeinde gab, und sechs unbescholtene Männer an. In den Chorgerichtsmanualen, von denen Ernst Marti eines übersetzt hat, stehen die kleinen und grösseren Sünden aufgeschrieben. Störung des Gottesdienstes, Fluchen und Schwören, Sonntagsentheiligung durch Bschütten, Kleiderpracht, übermässiges Essen, Trinken, Spielen, Wirten, Tanzen, Einbruch, Schwängerung, usw. Hier ein Beispiel:

Aus dem Chorgerichtsrodel unserer Gemeinde, verfasst von W. Hagelstein, "der Zytt Diener zuo Affolteren", angefangen am 19. Dezember 1634, beendigt am 8. August 1652


Titel in lateinischer Schrift:

Es lebe die Gerechtigkeit, auch wenn die Welt untergeht! Folgende Begebenheit hat sich am 27. August 1648 zugetragen: "huius ist vor Chorgericht erschienen, dess Schallers von Rufs-haus, gewesene magt, welche bekennt, daz gedachter Schaller, ihr Meister, vor etwas Zyts, als sie schnyden wellen, ihra einen ungebürlichen beyschlaff, mit versprechung einer b'sesi uf ihrem Rock, angemutet. Welches sie aber, mit offt Widerholetem fürwenden, dass er eine Frauw habe, und sie desstwegen mit friden lassen sölle, gentzlichen nit thun wellen. Were aber um ihre ehr und Jungfawschafft sehr gefährlich gestanden, wo nit syn Schallers ehwyb darzu kommen, und inne darvon vertryben hette. Es beklagte sich ouch diese dienstmagt, dass hernach gedachten Schallers Wyb hingangen, und ihra den besten theil ihrer kleideren und hembden, sambt dem trog, zerhowen, und geschendt habe, etc. Soll mit nechsten für unseren Herrn Vogt von Aarberg gebracht, und dessin Rath hierüber erwartet werden etc."

Auch die Schnottwilchilbi hat es zu dieser Zeit schon gegeben, werden doch mehrere Leute wegen Tanzens an derselben zu Bussen verurteilt.

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