
Informationen A bis Z
Absenzen und Dispensationen
Bei Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule möglichst frühzeitig zu informieren. Abmeldungen erfolgen über den Escola-Messenger.
Gemäss den kantonalen Bestimmungen können Eltern ihr Kind zudem ohne Angabe von Gründen für einzelne Halbtage vom Unterricht abmelden. Der Bezug eines freien Halbtags ist ebenfalls über Escola zu beantragen. Die entsprechenden Fristen und Regelungen sind zu beachten.
Für Dispensationen aus besonderen Gründen gelten die kantonalen Vorgaben. Entsprechende Gesuche sind rechtzeitig bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Weitere Informationen und die geltenden Bestimmungen finden Sie bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern.
Beurteilung / Elterngespräche
In erster Linie dient die Beurteilung der Förderung und soll vom Kind als Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden.
In jedem Schuljahr lädt die Klassenlehrperson die Eltern zu einem Gespräch ein (Standortgespräch). Im Gespräch wird über die schulischen Leistungen und den Lern- und Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers gesprochen. Auf Wunsch der Eltern oder der Schule können zusätzliche Gespräche stattfinden.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten Ende des 2. sowie Ende des 4. bis 9. Schuljahrs einen schriftlichen Beurteilungsbericht. Darin werden die Leistungen in den verschiedenen Fächern beurteilt. Ab dem 4. Schuljahr werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Beurteilungsbericht mit Noten beurteilt.
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Elternrat
Elternmitarbeit
Die Verantwortung zur Erziehung der Kinder liegt bei den Eltern. Lehrerinnen und Lehrer übernehmen die Aufgabe der schulischen Bildung. Aus dieser gemeinsamen Verantwortung zur Entwicklung unserer Kinder ergeben sich der Wille und die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule.
Leitsatz
Der Elternrat ist eine Vertretung der Eltern von Schülerinnen und Schülern der Volksschule Grossaffoltern. Er fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Schülerinnen, Schülern, Eltern, Lehrerschaft und Schulbehörde und vertritt die Anliegen der Eltern. Rund um die Schule werden verschiedene Aktivitäten organisiert.
Aktivitäten und Kontakt
Mehr über die Aktivitäten erfahren Sie über
nfltrnrt-grssffltrnch
www.elternrat-grossaffoltern.ch

Fachstellen
Die Fachstellen unterstützen die Arbeit in der Schule und stehen bei Bedarf auch den Eltern zur Verfügung.
Regionales Schulinspektorat Seeland, Kreis 16
Schulinspektorin Karin Flückiger-Wenker
Zentralstrasse 32a, Postfach, 2501 Biel
Erziehungsberatung Biel
Bahnhofstrasse 50, 2502 Biel
Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung
Mühleplatz 8, 3250 Lyss
Telefonzeiten:
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr
Mi. 14.00 - 18.30 Uhr
Fr. 09.00 - 13.00 Uhr
Fundgegenstände
Die Fundgegenstände werden gesammelt. Vermisst Ihr Kind etwas, kann es sich an die Lehrpersonen oder an die Schulhauswarte wenden.
Vor den Sommerferien werden die Gegenstände beim Haupteingang zusammengetragen. Was nicht mitgenommen wird, wird einer gemeinnützigen Organisation zugeführt.
Kleiderordnung
Kommunikation
Die Kommunikation zwischen Schule und Eltern richtet sich nach folgendem Grundsatz: Für kurzfristige Abmeldungen/ Krankmeldungen steht grundsätzlich das Schulhaustelefon oder das Kontaktheft zur Verfügung. Das Telefon ist in der Regel eine halbe Stunde vor und nach dem Unterricht (am Nachmittag) besetzt. Während dem Unterricht ist der Telefonbeantworter eingeschaltet.
Die Klassenlehrerin Ihres Kindes informiert Sie am Elternabend über weitere Formen der Kommunikation.
Jede Klassenlehrperson informiert Sie jeweils zu Beginn des Quartals über wichtige Termine, Ausflüge, Projekte.
Die Schulleitung informiert Sie zu Semesterbeginn über Wichtiges zur Gesamtorganisation der Schule Grossaffoltern.
Kopfläuse
Die Hauptverantwortung für die Erkennung und Behandlung eines Kopflausbefalls liegt bei den Eltern. Wird bei einem Kind ein Kopflausbefall festgestellt, sind die Eltern für die Durchführung der Behandlung verantwortlich. Zudem ist die Klassenlehrperson umgehend zu informieren, damit die Eltern der übrigen Kinder benachrichtigt werden können.
Die Parasitenfachfrauen führen an der Schule Grossaffoltern regelmässige Kontrollen sowie präventive Massnahmen zur Kopflausprophylaxe durch.
Kann ein Kopflausbefall innerhalb einer Klasse trotz dieser Massnahmen nicht eingedämmt werden, können die Parasitenfachfrauen für eine unterstützende Intervention beigezogen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Parasitenfachfrauen oder an die Schulleitung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Parasitenfachfrauen oder an die Schulleitung.
Parasitenfachfrauen:
Lehrplan 21
Seit dem Schuljahr 2018/19 unterrichten wir nach dem Lehrplan 21. Bei Fragen zum Lehrplan 21 wenden Sie sich an die Klassenlehrperson oder an die Schulleitung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern.
Leitbild Schule Grossaffoltern
Das Leitbild der Schule Grossaffoltern finden Sie unter der Rubrik Downloads.
Lektionentafel
Die Lektionentafel legt die wöchentliche Unterrichtszeit fest. Sie bietet Gestaltungsfreiraum zum Beispiel für fachbereichsübergreifenden Unterricht. Der Stundenplan Ihres Kindes ist vor allem mit «Unterricht» gekennzeichnet, spezielle Fächer wie Sport, TTG oder Sprachen sind fixiert.
| Lektionentafel | 1./2. Kl. | 3./4. Kl. | 5./6. Kl. |
|---|---|---|---|
| Deutsch | 6 | 5 | 5 |
| Französisch | 3 | 2 | |
| Englisch | 2 | ||
| Mathematik | 5 | 5 | 5 |
| Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) | 6 | 6 | 6 |
| Gestalten (BG/TTG) | 3 | 4 | 5 |
| Musik | 2 | 2 | 2 |
| Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 |
| Medien und Informatik | 1 | ||
| Total Lektionen obligatorischer Unterricht | 25 | 28 | 31 |
Im Kindergarten wird der Unterricht nicht in Fächer aufgeteilt. Das wöchentliche Unterrichtspensum beträgt 22 - 25 Lektionen im Vollpensum.
Schulärztlicher Dienst
Die Schulbehörde organisiert und überwacht den schulärztlichen Dienst. Zu dessen Aufgaben gehören die Durchführung der drei schulärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, das Impfwesen, die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die Prävention sowie die Beratung in gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit der Schule.
Während der obligatorischen Schulzeit sind drei schulärztliche Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen:
- im 2. Kindergartenjahr
- in der 4. Klasse
- in der 8. Klasse
An der Schule Grossaffoltern werden die Vorsorgeuntersuchungen im 2. Kindergartenjahr sowie in der 4. Klasse durchgeführt. Die Organisation des schulärztlichen Dienstes ist in der Schulverordnung (Art. 29 und Art. 30) geregelt. Die Eltern der betroffenen Kinder werden durch das Schulsekretariat rechtzeitig informiert.
Schulferien und unterrichtsfreie Schulhalbtage
Schulhausordnung - Schulhausregeln
Schulhausordnung - Nutzungsordnung für Handys
Schulische Integration und besondere Massnahmen
Die Volksschule im Kanton Bern verfolgt grundsätzlich einen integrativen Ansatz. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Lern- und Förderbedarf sollen möglichst in der Regelklasse unterrichtet und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen gefördert und unterstützt werden.
Dazu stehen verschiedene sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Spezialunterricht, Logopädie, besondere Förderung, Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Begabtenförderung sowie individuelle Lernziele.
Die Schule Grossaffoltern unterstützt Schülerinnen und Schüler bei Lernschwierigkeiten, bei der sprachlichen oder kulturellen Integration sowie bei ausserordentlichen Begabungen. Ziel ist es, möglichst allen Schülerinnen und Schülern den Besuch einer Regelklasse zu ermöglichen. Die geeigneten Massnahmen werden auf den individuellen Bedarf abgestimmt und regelmässig überprüft.
Die Umsetzung der einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen in der Regelschule ist in einem entsprechenden Konzept der Schule Grossaffoltern geregelt.
Reichen die Möglichkeiten des Regelschulangebots nicht aus, können im Rahmen des besonderen Volksschulangebots weiterführende sonderpädagogische Massnahmen geprüft werden.
Die schulische Integration und die Umsetzung der Massnahmen erfolgen gemäss den kantonalen Vorgaben des Kantons Bern.
Speziallehrkräfte
Logopädie
Wenzel Anne-Christin
Integrative Förderung
siehe Schul- und Klassenorganisation
Rhythmik
Stelle vakant
Psychomotorik
Gnehm Nicole
032 384 61 70 / E-Mail schreiben
Begabtenförderung
Podolak Simon
Schulkosten
Die Schule ist grundsätzlich kostenlos. Für Schulreisen, Ausflüge, Theater- und Kinobesuche und für grössere Werkarbeiten können Elternbeiträge eingezogen werden. Auch an den Kosten für Landschulwochen beteiligen sich die Eltern.
Schulweg
Der Schulweg ist für die Kinder ein erster Schritt und eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Selbständigkeit. Sie lernen sich zu orientieren, Gefahren einzuschätzen und Verkehrsregeln zu beachten. Die Verantwortung für die Kinder auf dem Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten.
Weitere allgemeine Informationen zum Schulweg finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat Empfehlungen für den Schulweg ausgearbeitet:
Empfohlene Schulwege ab 1. August 2024
Die Regelungen zum Schulweg finden Sie in der Schulverordnung (siehe Dokumente/Reglemente). Auskünfte erteilt das Schulsekretariat (Casanova Martina)
Verkehrssicherheit
Der Schul- und Kindergartenweg ist ein gesundes und lehrreiches Erlebnis. Kinder lernen dabei die Gefahren des Strassenverkehrs kennen und sich das korrekte Verkehrsverhalten anzueignen. Deshalb empfehlen wir nach Möglichkeit den Schulweg zu Fuss zu bewältigen.
Die Verantwortung für den Schulweg der Schülerinnen und Schüler liegt bei den Eltern. Sensibilisieren Sie Ihre Kinder und achten Sie darauf, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg reflektierende Hilfsmittel (Leuchtweste, Leuchtgurt) tragen.
Die Benützung von Velos, Scootern und Rollschuhen durch die Schulkinder liegt grundsätzlich im Ermessen der Eltern. Zu beachten sind hier die Streckenverhältnisse, der Ausbildungsgrad und das Alter des Kindes. Wir empfehlen einen Velohelm zu tragen sowie die ausgeschilderten Schulwege zu benutzen.
Bitte überprüfen Sie regelmässig die Verkehrstüchtigkeit der Velos.
Auf Veloausflügen unter Aufsicht einer Lehrperson ist das Tragen eines Helms und einer Leuchtweste obligatorisch. Schülerinnen und Schüler ohne Helm/Leuchtweste werden nicht auf Veloausflüge mitgenommen – sie müssen den ordentlichen Unterricht in einer anderen Klasse besuchen.
Schulzahnpflege
Im Kanton Bern ist die Schulzahnpflege gesetzlich geregelt und grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Die Zähne der Schulkinder müssen einmal jährlich durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt kontrolliert werden. Die erfolgte Kontrolle ist auf dem Formular «Bestätigung der jährlichen Kontrolluntersuchung» zu bestätigen.
Die Organisation der Schulzahnpflege ist in den Art. 20–28 der Schulverordnung geregelt. Für Eltern in Grossaffoltern gilt:
- Die Wahl der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes ist frei.
- Die Eltern melden ihr Kind selbstständig bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt an. Die Kontrolle soll im ersten Schulhalbjahr erfolgen.
- Nach der Kontrolle ist die entsprechende Bestätigung bis spätestens Ende April bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
- Die Gemeinde Grossaffoltern beteiligt sich im Rahmen der Schulzahnpflege an den Kosten der jährlichen Kontrolluntersuchung für alle Schulkinder mit Wohnsitz in der Gemeinde. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach der Empfehlung der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (gemäss Art. 60 des Volksschulgesetzes).
Rückerstattung der Untersuchungskosten
Für die Rückerstattung durch die Gemeindeverwaltung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie der Rechnung
- Zahlungsbestätigung
- Kontoverbindung (IBAN)
Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen zusammen mit der Bestätigung bis spätestens Ende April bei der Gemeindeverwaltung ein.
- Eltern mit bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen können von der Gemeinde Beiträge zu den Behandlungskosten ihrer Schulkinder erhalten, sofern diese Kosten CHF 100 übersteigen. Die Beiträge werden auf Antrag geprüft. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
- Für regelmässige präventive Massnahmen an der Schule hat der Gemeinderat eine Fachperson beauftragt, die einen altersgerechten Zahnpflegeunterricht, einschliesslich Zahnreinigung, in den Klassen durchführt. Die Schul- und Kindergartenkinder werden durch Frau Brigitte Wanner (wohnhaft in Rapperswil, Tel. 031 951 95 10) zur richtigen Zahnpflege angeleitet.
Schwimmunterricht WSC
Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern hat die Schulen beauftragt, mit allen Schülerinnen und Schülern bis spätestens Ende der 4. Klasse einen Wasser-Sicherheits-Check (WSC) durchzuführen.
WSC
Die Kinder sollen so früh wie möglich minimale Selbstrettungskompetenzen erlernen (schwimmen allein genügt nicht). Dazu dient der Wasser-Sicherheits-Check. Er setzt sich aus 3 Übungen zusammen, die nacheinander ohne Pause zu absolvieren sind:
• ins Wasser purzeln
• sich 1 Minute an Ort über Wasser halten
• 50 Meter schwimmen
Der Schwimmunterricht von ca. 4 Doppellektionen ist für die Schülerinnen und Schüler der 3./4. Klassen vorgesehen und findet im Sportunterricht statt. Die Sportlehrperson wird im Unterricht durch eine zusätzliche Schwimmlehrperson unterstützt.
Vor den Sommerferien wird für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen der WSC durchgeführt.
Bei Bestehen des Tests wird der offizielle Ausweis WSC abgegeben. Besteht Ihr Kind den WSC nicht, werden Sie entsprechend informiert.
Bitte unterstützen Sie Ihr Kind mit regelmässigen Schwimmbadbesuchen oder Schwimmkursen, damit es sich im Wasser sicher fühlt.
Unfallversicherung
Unfälle, die während der Schulzeit geschehen, sind durch die Erziehungsberechtigten der privaten Versicherung der Schülerinnen und Schüler zu melden.
Unterrichtsbesuche
Unterrichtsbesuche von Eltern sind erwünscht.
Melden Sie den Besuch möglichst früh, jedoch bis spätestens am Vortag der betreffenden Lehrperson. Während eines Unterrichtsbesuches bleibt keine Zeit für Elterngespräche. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Lehrperson, wenn Sie ein Gespräch wünschen.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten in den Schulhäusern richten sich nach dem Busfahrplan.
| Grossaffoltern | 08.20 - 11.50 Uhr | 13.40 - 15.10 Uhr |
| Suberg | 08.20 - 11.50 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |