Gemeinde Grossaffoltern

Reservation Gemeindeliegenschaften

Reservation Gemeindeliegenschaften

Benützungsgesuche für Gemeindeliegenschaften sind spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Anlass einzureichen.

ACHTUNG: Auch allfällige Hauptproben in die Reservation einbeziehen.

Unsere Gemeindeliegenschaften werden nicht für private Feste (Geburtstage, Hochzeiten etc.) vermietet.

Hier gehts zur Benützungsordnung und zum Benützungstarif
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