Gemeinde Grossaffoltern

Beglaubigung von Unterschriften und Kopien

Beglaubigung von Unterschriften und Kopien

Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigen lassen? Solche Beglaubigungen dürfen im Kanton Bern nur durch einen Notar/eine Notarin vorgenommen werden.

Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, müssen Sie die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kanton Bern einholen:

Staatskanzlei des Kanton Bern
Amt für Regierungsunterstützung und politische Rechte
Beglaubigungen
Postgasse 68
3000 Bern 8
Tel. 031 633 75 11
E-Mail

Weitere Informationen über Beglaubigungen finden Sie hier.

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Ausweise und Bescheinigungen

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