Die Unselbstständige Stiftung Maria Margaretha Huldi unterstützt finanziell junge Menschen mit Wohnsitz in Grossaffoltern bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, die in den Bereichen Bildung, Berufsbildung, Kultur oder Sport besondere Leistungen erbringen.
In den Zuschlagskriterien ist definiert, welche Anforderungen Antragstellende für einen finanziellen Beitrag aus der Stiftung erfüllen müssen. Bei der Einreichung des Antragsformulars ist Folgendes zu beachten:
- Gesuche müssen mindestens 6 Monate vor der gewünschten Inanspruchnahme der Leistungen bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
- Jedes Gesuch entscheidet der Gemeinderat nach freiem Ermessen.
- Der Beschluss über die Entwicklungsbeiträge gilt jeweils für ein Jahr. Für jedes weitere Jahr ist ein neues Antragsformular einzureichen.
Weiter Punkte sind in den Stiftungsrichtlinien festgelegt.