Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn
- die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist
- die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt
Bitte verwenden Sie für die Datensperre das Formular unter Dokumente und senden Sie uns dieses ausgefüllt zu.