Gemeinde Grossaffoltern

Schliesswochen der Schulanlagen

Schliesswochen der Schulanlagen

Gemäss Art. 4 des Reglementes über die Benützung der Schulanlagen und anderen öffentlichen Gebäuden der Einwohnergemeinde Grossaffoltern können die Anlagen währen maximal 8 Wochen innerhalb der Schulferien geschlossen werden.

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